Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wir helfen Ihnen gerne – auch wenn es mal schnell gehen muss!

Ab welcher Einkommenshöhe beginnt die Steuerpflicht?

Für Selbständige bei einem Jahreseinkommen von € 11.000.

Wann zahle ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer?

Bei Umsätzen bis zu € 35.000 netto zahlen Sie keine Umsatzsteuer.

Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung?

Bis 30. April des Folgejahres, wenn sie in Papierform abgegeben wird. Bei elektronischer Übermittlung bis 30. Juni des Folgejahres.

Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

Dokumente die bestimmte Grundstücke betreffen müssen 22 Jahre aufbewahrt werden. Bei Inanspruchnahme von One-Stop-Shops gilt die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Alle Unterlagen die in einem Berufsverfahren oder bei behördlichen Verfahren als Beweismittel dienen sind auf unbestimmte Zeit aufzubewahren. Für bestimmte Förderung gilt ebenfalls die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren Buchhaltungsbelege sind 7 Jahre aufzubewahren.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne für einen persönlichen Termin!

Für etwaige Rückfragen. Bitte in folgendem Format eingeben: 06641234567

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