
Zahlenmensch zu sein
Ist unser leitendes Motto
Wir sind der idealer Ansprechpartner wenn es um die Bereiche Bilanzierung, Buchhaltung, Lohnverrechnung und Arbeitnehmerveranlagung geht. Von den gängigsten Anfragen wie die komplette Geschäftsbuchhaltung über die Datenbearbeitung bezüglich Sozialversicherung bis hin zu den elektronischen Übermittlungen der Jahresabschlüsse und vieles mehr, haben Sie eine Anlaufstelle und können sich auf andere Dinge konzentrieren. Denn unser Wissen teilen wir gerne zu Gunsten Ihres Unternehmens.

Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen!
Als Spezialisten in folgenden Bereichen sind wir gerne für Sie da:
Bei uns sind Ihre Zahlen im Fokus
Damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können
Überlassen Sie Ihre steuerrechtlichen Angelegenheiten nicht „Irgendjemanden“. Die Zufriedenheit unserer Klienten steht bei uns an oberster Stelle! Wir kümmern uns um eine diskrete, genaue und rasche Abwicklung, damit Sie sich auf andere Dinge im Geschäftsalltag konzentrieren können.
Häufig gestellte Fragen
Für Sie zum Nachlesen!
Ab welcher Einkommenshöhe beginnt die Steuerpflicht?
Wann zahle ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer?
Bei Umsätzen bis zu € 35.000 netto zahlen Sie keine Umsatzsteuer.
Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung?
Bis 30. April des Folgejahres, wenn sie in Papierform abgegeben wird. Bei elektronischer Übermittlung bis 30. Juni des Folgejahres.
Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

Unser Team
In über zwei Jahrzehnten haben wir diverse Lehrgänge zum Thema Buchhaltung, Lohnverrechnung und Bilanzierung besucht. Dieses umfangreiche „Know-How“ im Finanzwesen nutzen wir gerne zum Vorteil Ihres Unternehmens.

So finden Sie uns:

